Eine gemeinsame Hypothek ist ein durch Immobilien besichertes Hypothekendarlehen, das mehreren Parteien auf der Grundlage ihrer Kriterien gemeinsam und nicht einzeln gewährt wird. Typischerweise wird diese Art der Hypothek an verheiratete Paare vergeben, es können aber auch andere Partnerschaften beteiligt sein, beispielsweise Investoren oder Freunde, die gemeinsam eine Immobilie erwerben möchten.
Oft missverstanden, ist eine gemeinsame Hypothek nicht dasselbe wie Miteigentum. Das Eigentum wird durch die Urkunde bestimmt, nicht durch die Hypothek. Eine gemeinsame Hypothek bedeutet lediglich, dass beide Antragsteller für die Rückzahlung des Darlehens verantwortlich sind. Paare entscheiden sich häufig für diese Art von Hypothek, um ihre Einkommen zu kombinieren und sich für eine höhere Kreditsumme zu qualifizieren.
Bei einer gemeinsamen Hypothek trägt jede Partei die gleiche finanzielle Verantwortung für die Rückzahlung des Darlehens, und die Zahlungshistorie gilt für die Kredithistorie jeder Partei. Obwohl die Beantragung einer solchen Hypothek aufgrund der kombinierten Einkommens- und Kreditwürdigkeit Vorteile bietet, ist es wichtig zu verstehen, wie das Eigentum an der Immobilie übertragen wird.
Es gibt zwei gängige Möglichkeiten, eine Miteigentumsurkunde zu erfassen. Bei den meisten verheirateten Paaren besteht eine gemeinsame Hinterbliebenenschaft, d. h. wenn eine Person stirbt, fällt das alleinige Eigentum an der Immobilie automatisch an den Hinterbliebenen zurück. In diesem Fall genügt zum Nachweis des Eigentums das Original der gemeinsamen Hinterbliebenenurkunde und eine Kopie einer beurkundeten Sterbeurkunde. Als Mitmieter übertragenes Eigentum würde für Partner gelten, die das Eigentum zu gleichen Teilen besitzen möchten, aber ihren Eigentumsanteil im Todesfall nicht auf den anderen übertragen möchten. Wenn in diesem Fall ein Eigentümer verstirbt, fällt sein Eigentumsanteil über das Nachlassgericht an seine Hinterbliebenen zurück.
Ein weiteres häufiges Missverständnis bezüglich gemeinsamer Hypotheken entsteht, wenn sich Ehepaare scheiden lassen. Oft wird es einem Ehegatten nicht gelingen, die Urkunde vom anderen einzufordern. Das bedeutet, dass ein Ehegatte sein persönliches Eigentumsrecht an der Immobilie überträgt und dem anderen das alleinige Eigentum überträgt. Besteht jedoch ein ausstehender Hypothekensaldo auf der Immobilie und handelt es sich um eine gemeinschaftliche Hypothek, bleibt das Paar gleichermaßen finanziell für die Rückzahlung des Darlehens verantwortlich. Wenn eine Partei Zahlungen nicht leistet, kann die andere Partei für die Zahlung verantwortlich sein, auch wenn sie keine Eigentumsrechte mehr an der Immobilie hat.
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