Welche verschiedenen Arten der Sicherungsübereignung gibt es?

Als Sicherheit bezeichnet man das Versprechen und die vorübergehende Übertragung von Eigentumsrechten an einen Kreditgeber im Gegenzug für die Gewährung eines Kredits. Sobald der Kredit vollständig zurückgezahlt ist, fallen diese Rechte an den Kreditnehmer zurück und der Kreditgeber hat keinen Anspruch mehr auf diese Vermögenswerte. Abhängig von der Art des Kredits und der Art der Vermögenswerte, die ein bestimmter Kreditnehmer anzubieten hat, kann der Kreditgeber verschiedene Arten von Sicherheiten akzeptieren. Dies wiederum bedeutet, dass verschiedene Arten der Sicherungsübereignung möglich sind.

Eines der häufigsten Beispiele für die Sicherungsübereignung ist die Verpfändung von Immobilien und die vorübergehende Übertragung von Eigentumsrechten an den Kreditgeber. Wenn ein Kreditnehmer beispielsweise einen Kredit für den Kauf einer Freizeitimmobilie, beispielsweise einer Hütte am See, verwenden möchte, kann der Kreditgeber den Hauptwohnsitz des Kreditnehmers als Sicherheit für den Kredit akzeptieren und verlangen, dass die Eigentumsrechte auf den Kreditgeber übertragen werden. für die Laufzeit dieses Darlehens. Konkret bedeutet dies, dass der Kreditnehmer weiterhin für die verpfändete Immobilie verantwortlich bleibt, einschließlich der Zahlung der anfallenden Grundsteuer. Darüber hinaus darf die Immobilie nicht ohne die ausdrückliche Genehmigung des Kreditgebers verkauft werden, obwohl der Kreditnehmer in den meisten Fällen die Immobilie leasen oder vermieten kann, ohne die Erlaubnis des Kreditgebers einholen zu müssen.

Ein weiteres Beispiel für die Besicherung ist die Verwendung des Barwerts einer Lebensversicherung. In diesem Szenario wird dieser Barwert als Sicherheit für den Kredit verpfändet. Verstirbt der Kreditnehmer vor der vollständigen Rückzahlung des Kredits, wird der Erlös aus der Lebensversicherung zur Tilgung dieser Schulden verwendet. Der verbleibende Restbetrag der Lebensversicherungserlöse wird an die Begünstigten überwiesen.

In beiden Formen beinhaltet die Besicherung die Übertragung von Eigentumsrechten auf einen Kreditgeber für die Dauer einer Kreditlaufzeit. Normalerweise nutzt der Kreditnehmer den Vermögenswert weiterhin und bleibt der eingetragene Eigentümer. Der Kreditnehmer behält weiterhin alle mit dieser Immobilie verbundenen Verantwortlichkeiten und kann den Vermögenswert ohne oder mit wenigen Einschränkungen nutzen. Solange die Kreditzahlungen pünktlich erfolgen, wird der Kreditgeber grundsätzlich nicht versuchen, Kontrolle über den verpfändeten Vermögenswert auszuüben; Nur im Falle eines Zahlungsausfalls übt der Kreditgeber das Recht aus, die volle Kontrolle über den Vermögenswert zu übernehmen, den ausgefallenen Kreditbetrag zu liquidieren und dann alle verbleibenden Erlöse aus dem Verkauf dieses Vermögenswerts an den Kreditnehmer zu überweisen.

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