Gabelstapler werden nach einem System klassifiziert, das von der Industrial Truck Association (ITA) entwickelt wurde, einer Organisation von Gabelstaplerherstellern und -lieferanten mit Sitz in den nordamerikanischen Ländern USA, Kanada und Mexiko. Im Rest der Welt werden diese Klassen allgemein von anderen Ländern und internationalen Herstellern anerkannt, jedoch möglicherweise nicht strikt eingehalten. Das ITA klassifiziert Gabelstapler in acht Klassen, die durch römische Ziffern gekennzeichnet sind und hauptsächlich auf dem Motortyp und dem Fahrgestelltyp basieren. Einige Gabelstapler gehören möglicherweise zu mehr als einer Gabelstaplerklasse. In diesem Fall werden sie jedoch meist willkürlich einer Klasse zugeordnet.
Gabelstapler der Klasse 1 sind Gabelstapler, die über einen Platz für einen sitzenden Fahrer verfügen und von Elektromotoren angetrieben werden. Sie können Vollreifen oder Luftreifen haben. Vollgummireifen werden auch Polsterreifen genannt. Luftreifen sind wie normale Autoreifen mit Luft gefüllt. Gabelstapler der Klasse 1 verfügen außerdem über ein Gegengewicht für zusätzliche Stabilität.
Schmalgangstapler mit Elektromotor sind die zweite Klasse der Gabelstapler. Diese Gabelstapler ähneln anderen Gabelstaplern, sind jedoch für den Einsatz und das Manövrieren unter beengten Verhältnissen und engen Gängen konzipiert. Viele Lastkraftwagen dieses Typs verfügen über Hubbaugruppen, die sich zu einer oder beiden Seiten drehen lassen, anstatt nach vorne gerichtet fixiert zu sein.
Die dritte Gabelstaplerklasse umfasst elektrisch angetriebene Sackkarren. Sackkarren sind Gabelstapler, die keinen Platz bieten, damit ein Bediener auf dem Fahrzeug mitfahren kann. Stattdessen geht der Bediener hinter ihm her. Fahrzeuge dieser Klasse verfügen über eine Standard-Gabelstaplerausrüstung.
Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor sind das prägende Merkmal der vierten und fünften Klasse von Gabelstaplern. Fahrzeuge mit Voll- oder Federreifen werden in Klasse vier und Fahrzeuge mit Gummireifen in Klasse fünf eingeordnet. Alle Gabelstapler dieser Klassen sind für einen Fahrer-Bediener konzipiert.
Anhängestapler umfassen Klasse sechs. Diese Fahrzeuge können über Elektromotoren oder Verbrennungsmotoren verfügen. Sie werden von einem sitzenden Fahrer bedient und können Voll- oder Luftreifen haben.
Gabelstapler der Klasse sieben sind Fahrzeuge, die als Geländestapler eingestuft sind. Sie sind mit übergroßen Reifen ausgestattet und können auf unebenen oder rauen Oberflächen fahren. Gabelstapler der Klasse sieben können über Elektromotoren oder Verbrennungsmotoren verfügen und sind alle für einen sitzenden Bediener ausgelegt.
Die letzte der acht Gabelstaplerklassen sind Handhubwagen, auch Palettenhubwagen genannt. Diese Gabelstapler sind nicht dafür konzipiert, Lasten oder Paletten vom Boden oder über den Boden zu heben, sondern lediglich dazu, eine Palette einige Zentimeter über den Boden zu heben und sie während der Bewegung zu stützen. Diese Arten von Aufzügen werden manuell bewegt und müssen vom Bediener gezogen oder geschoben werden.